Wie kann ich als Geschäftsmann in die Vereinigten Staaten einreisen?

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ESTA oder Visum als Geschäftsmann?

Wenn Sie als Geschäftsmann zu einem bestimmten Zweck für eine begrenzte Zeit in die Vereinigten Staaten reisen möchten, gibt es je nach den Umständen mehrere Möglichkeiten.

Beantragen Sie ein ESTA

Bürger der in Frage kommenden Länder können im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) für kurze Besuche zu vorübergehenden Geschäftszwecken ohne Visum in die USA einreisen. Diese glücklichen Personen müssen lediglich online ein so genanntes ESTA beantragen. Das Genehmigungsverfahren für ein ESTA dauert oft nur ein paar Minuten und selten länger als drei Tage.

Beispiele für legitime vorübergehende Geschäftszwecke sind:

– Teilnahme an Unternehmensberatungen oder Geschäftstreffen
– Teilnahme an einer Geschäftskonferenz oder einem Kongress
– Besuch in den USA zur Aushandlung eines Geschäftsvertrags

Zweite Möglichkeit: Das B-1-Geschäftsvisum

Um sich für ein B-1-Geschäftsvisum zu qualifizieren, müssen Sie nachweisen, dass der Zweck Ihrer Reise darin besteht, die USA aus legitimen geschäftlichen Gründen zu besuchen, und dass Sie beabsichtigen, für einen bestimmten Zeitraum zu bleiben. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihrer Reise während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten zu decken.

Wie lange kann ein Inhaber eines B-1-Visums in den USA bleiben?

Inhaber eines B-1-Visums können für eine begrenzte Zeit in den USA bleiben, in der Regel zwischen 1 und 6 Monaten. Die maximale Gesamtdauer des B-1-Status bei einem einzigen Besuch beträgt in der Regel 1 Jahr. Die genaue Dauer Ihres Aufenthalts wird von der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde(CBP) bei Ihrer Ankunft festgelegt.

Es ist sehr wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Inhaber eines B-1-Visums nicht erwerbstätig sein dürfen und in der Lage sein müssen, während ihres Aufenthalts in den USA ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie können mit diesem Visum beispielsweise kein Unternehmen führen, während sie sich in den USA aufhalten, und von den Erträgen dieses Unternehmens leben. Wenn dies Ihre Absicht ist, fahren Sie bitte mit dem entsprechenden Abschnitt unten fort.

Gründung eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten mit einem E-1 oder E-2 Visum

Wenn Sie vorhaben, in den Vereinigten Staaten ein Unternehmen zu gründen und dann Ihren Lebensunterhalt mit der Arbeit in diesem Unternehmen zu verdienen, stehen Ihnen verschiedene Visumoptionen zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist das E-2-Visum, das Bürgern bestimmter Länder offen steht, die einen Freundschafts-, Handels- oder Schifffahrtsvertrag mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben.

Nach neuesten Informationen gibt es mehr als 60 Länder, die E-1- und E-2-Verträge mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen haben, die es im Ausland geborenen Investoren ermöglichen, in den USA ein Unternehmen zu gründen oder in den USA für bestimmte Unternehmen in ausländischem Besitz zu arbeiten. Die Liste der E-2-Vertragsländer umfasst Länder aus verschiedenen Regionen wie Europa, Asien und Amerika.

Einige der Länder, die E-1- und E-2-Verträge mit den Vereinigten Staaten haben, sind:

  • Albanien
  • Argentinien
  • Kolumbien
  • Costa Rica
  • Ecuador
  • Ägypten
  • Estland
  • Deutschland
  • Honduras
  • Irland
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Korea
  • Mexiko
  • Norwegen
  • Pakistan
  • Spanien
  • Vereinigtes Königreich
  • Jugoslawien

Die vollständige Liste der E-2-Vertragsländer finden Sie auf der folgenden Website der US-Regierung

Die Leser sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Liste der E-2-Vertragsländer ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuelle Liste der Vertragsländer beim US-Außenministerium zu überprüfen oder mit einem qualifizierten Einwanderungsexperten zu sprechen, wenn ein E-2-Visum beantragt werden soll.

Um für ein E-2-Visum in Frage zu kommen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie eine Mehrheitsbeteiligung (50 % oder mehr) an dem Unternehmen haben, und Sie müssen die Einreise in die USA ausschließlich zum Zweck des Aufbaus und der Leitung dieses Unternehmens planen.

Um ein E-2-Visum zu beantragen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Möglicherweise müssen Sie auch nachweisen, dass Ihr Aufenthalt in den USA nur vorübergehend sein wird.

Was muss der Antrag auf ein E-2-Visum enthalten?

  1. DOS-Formulare DS-156, DS-156E und DS-157 (letzteres gilt für alle männlichen Antragsteller, die älter als 16, aber jünger als 45 Jahre sind)
  2. Eine Kopie Ihres aktuellen, gültigen Reisepasses. Das Gültigkeitsdatum sollte mindestens 6 Monate nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten liegen, und es sollten eine oder mehrere leere Seiten vorhanden sein.
  3. Nachweis, dass es sich bei dem Unternehmen um eine tatsächlich tätige Firma handelt (akzeptable Nachweise sind z. B. Kataloge, Jahresberichte, Zeitungsartikel oder Verkaufsunterlagen)

Das E-2-Visum wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt, und Sie können beim U.S. Citizenship and Immigration Services(USCIS) eine Verlängerung des E-2-Status für jeweils bis zu zwei Jahre beantragen.

Da die Anzahl der Verlängerungen nicht begrenzt ist, können Sie (zumindest theoretisch) unbegrenzt in den USA bleiben. Ein Ehemann oder eine Ehefrau und Kinder unter 21 Jahren, die Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in diesem Land begleiten oder zu Ihnen kommen möchten, können ebenfalls ein E-2-Visum für Investoren beantragen.

Das Verfahren zur Beantragung eines E-2-Visums umfasst mehrere Schritte, darunter die Gründung Ihres E-2-Unternehmens, die Überweisung von Investitionsgeldern auf das Bankkonto des E-2-Unternehmens und schließlich die Einreichung des E-2-Visumantrags.

Wie kann man ein E-2-Visum verlängern?

Um ein E-2-Visum zu erneuern oder zu verlängern, müssen Sie nachweisen, dass Sie weiterhin alle Voraussetzungen für ein E-2-Visum erfüllen. Bei der Verlängerung müssen Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen, um nachzuweisen, dass Sie sich in einem gültigen E-2-Status befinden.

Der Verlängerungsantrag ist elektronisch einzureichen, und der Antragsteller muss ein Begleitschreiben beifügen, in dem alle Voraussetzungen für die Erteilung eines E-2-Visums aufgeführt sind. Außerdem muss der Antragsteller Formulare wie DS-160 Confirmation Sheet, DS-156E und US-Bundessteuererklärungen für das Unternehmen für jedes Jahr seit der letzten Ausstellung des E-2-Visums einreichen.

Wir empfehlen Ihnen, einen Einwanderungsanwalt oder einen anderen qualifizierten Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten Vorschriften und Richtlinien befolgen, wenn Sie ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten gründen wollen.

Kann ich mit einem E-2-Visum die USA verlassen und so oft wiederkommen, wie ich will?

Das E-2-Visum unterliegt keinen Reisebeschränkungen, und die Visuminhaber können vor Ablauf ihres E-2-Status so oft wie nötig reisen. Darüber hinaus gibt es keine Begrenzung der Zeit, die ein Inhaber eines E-2-Visums im Ausland verbringen kann. Inhaber eines E-2-Visums werden in der Regel bei jeder Einreise in die Vereinigten Staaten für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zugelassen und können beim U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine Verlängerung um jeweils bis zu zwei Jahre beantragen.

Potenzielle Antragsteller sollten auch beachten, dass es zwar keine Reisebeschränkungen für das E-2-Visum selbst gibt, die Zeit, die Sie in den Vereinigten Staaten bleiben dürfen, jedoch von den Zoll- und Grenzschutzbeamten der USA bei jeder Einreise in das Land festgelegt wird. Außerdem muss der Inhaber eines E-2-Visums eindeutig die Absicht haben, die Vereinigten Staaten zu verlassen, wenn sein Status ausläuft oder beendet wird.

Kann ich mit einem US-B1/B2-Visum auch andere Länder besuchen?

Diesbezüglich haben wir gute Nachrichten. Mit einem US-amerikanischen B1/B2-Visum können Sie auch mehrere Länder besuchen, die für Inhaber eines gültigen US-Visums Visumfreiheit gewähren. Die Liste der Länder wird regelmäßig erweitert. Einige Länder gewähren Ihnen die Einreise, wenn Sie mindestens einmal in die USA gereist sind, während andere Sie mit einem gültigen US-Visum aufnehmen, unabhängig davon, ob Sie jemals in die USA gereist sind oder nicht.

Einige der Länder, die Sie mit einem B1/B2-Visum besuchen können, sind:

Die Karibik

Antigua und Barbuda, Aruba, Bahamas, Anguilla, Bonaire, Curaçao, die Dominikanische Republik und St. Martin.

Mittelamerika

Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua.

Südamerika

Kolumbien, Ecuador und Peru.

Asien

Georgien, Malaysia und die Philippinen.

Europa

Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro.

Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Visabestimmungen ohne Vorankündigung ändern können. Daher ist es immer eine gute Idee, sich vor der Reiseplanung bei der Visastelle des Landes zu erkundigen.

Andere Visa-Optionen für diejenigen, die ein Unternehmen in den USA führen möchten.

Eine weitere Möglichkeit ist das EB-5-Visum, ein Einwanderungsvisum für Investoren und Unternehmer. Um für ein EB-5-Visum in Frage zu kommen, müssen Sie mindestens 1 Million Dollar (oder 500.000 Dollar in bestimmten Fällen) investieren und mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen.

Das L1-Visum ist eine weitere Option für Unternehmer, die ein Unternehmen in den USA gründen möchten. Dieses Visum ermöglicht es dem ausländischen Unternehmen, einen Manager oder eine Führungskraft in die USA zu versetzen, um in einer neuen Niederlassung zu arbeiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass für jedes Visum spezifische Förderkriterien gelten, die sich auf den Investitionsbetrag, die Schaffung von Arbeitsplätzen und andere Anforderungen beziehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen Einwanderungsanwalt oder einen anderen qualifizierten Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten Vorschriften und Richtlinien befolgen, wenn Sie ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten gründen wollen.

Quellen

https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visitor.html#overview
https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/temporary-visitors-for-business/b-1-temporary-business-visitor
https://www.cntraveller.in/story/40-countries-can-visit-us-visa/
https://www.thomascook.in/blog/travel-to-multiple-countries-with-a-us-visa
https://uk.usembassy.gov/visas/treaty-trader-or-treaty-investor/renewal-of-a-treaty-investor-visa-e-2/
https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/visa-information-resources/fees/treaty.html