COVID-19 Reisebeschränkungen für die Vereinigten Staaten

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COVID-19 Reisebeschränkungen

Nach der Coronavirus-Pandemie hat Präsident Trump neue Visums- und Einwanderungsbestimmungen eingeführt. Ob Sie nun geschäftlich in die USA reisen, dort Urlaub machen oder studieren wollen, es ist wichtiger denn je, sich über die neuesten Informationen zu informieren. Nachfolgend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen von Personen, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten.

Kann ich trotzdem einen ESTA-Antrag stellen?

Trotz der durch die COVID-Pandemie verursachten Reisebeschränkungen können Sie weiterhin ein ESTA beantragen. Die Anträge werden derzeit innerhalb des üblichen Zeitrahmens bearbeitet. Sie müssen Ihre Reisepläne bei der Antragstellung nicht bestätigen. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren (der Gültigkeitsdauer eines ESTA) in die USA einreisen möchten, können Sie wie gewohnt ein ESTA beantragen.

Kann ich zur Zeit in die Vereinigten Staaten einreisen?

Gemäß den Präsidentenerlassen 9992, 9993, 9996 und 9984 wird ausländischen Staatsangehörigen, die sich während eines Zeitraums von 14 Tagen unmittelbar vor ihrer geplanten Reise in die Vereinigten Staaten in einem der in einer langen Liste aufgeführten Länder (siehe unten) aufgehalten haben, die Einreise verweigert. Die Liste der Länder, für die die Proklamation im August 2020 gilt, umfasst folgende Länder:

  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland, ohne außereuropäische Überseegebiete)
  • Die Republik Irland

Die 26 Länder des Schengen-Raums. In alphabetischer Reihenfolge sind dies:

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz

Weitere Länder, die von dem vorübergehenden Verbot betroffen sind, sind:

  • Brasilien
  • Iran
  • Die Volksrepublik China (ohne Hongkong und Macau)

US-Bürger und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und andere in der Präsidentenproklamation 9996 genannte Personen sind von dem Einreiseverbot ausgenommen. Reisenden dieser Kategorien, die sich in einem der oben genannten Länder aufgehalten haben, wird vom DHS (Department of Homeland Security) empfohlen, über ausgewählte Flughäfen einzureisen, an denen verstärkte Kontrollverfahren gelten.

Studierende mit einem F-1- oder M-1-Visum, die aus dem Vereinigten Königreich, Irland und den Ländern des Schengen-Raums einreisen, müssen vor der Einreise keine Ausnahmegenehmigung für berufliche Interessen beantragen.

Kann ich mit einem ESTA in die USA reisen, während COVID-19 eine Reisebeschränkung enthält?

Ihr ESTA ist bis zu seinem Ablaufdatum gültig, es sei denn, der Reisepass, mit dem Sie es beantragt haben, läuft vor diesem Datum ab. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat jedoch mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen, darunter ein vorübergehendes Einreiseverbot für Reisende, die Hochrisikogebiete besucht haben.

Könnte mein ESTA annulliert werden?

Wenn USCIS den Verdacht hat, dass ein Reisender sich nicht an die Reisebeschränkungen gehalten hat, wird das ESTA aufgehoben. Sie können ein ESTA erneut beantragen, wenn sie sich bereit erklärt haben, die vorübergehenden Bestimmungen einzuhalten. Es gab einige Fälle, in denen eine Fluggesellschaft das USCIS irrtümlich darüber informiert hat, dass ein Reisender in den 14 Tagen vor der Reise eines der Länder auf der Reiseverbotsliste besucht hat, und das ESTA irrtümlich annulliert wurde. In diesem Fall sollten sich die Reisenden in erster Linie an ihre Fluggesellschaft wenden.

Kann ich über ein Land in die USA einreisen, das nicht auf der Verbotsliste der Proklamation steht?

Theoretisch ist es möglich, über ein Land, das derzeit nicht unter die Proklamation 996 fällt, in die USA zu reisen. Es ist jedoch ratsam zu prüfen, ob das Land, durch das Sie reisen wollen, eigene Reisebeschränkungen erlassen hat. Reisende sollten auch bedenken, dass selbst wenn Sie den Flughafen eines Landes, das auf der Sperrliste steht, nicht verlassen, dies dennoch als physische Anwesenheit zählt.

Ich habe eine gültige ESTA-Registrierung oder ein gültiges Einwanderer-, Nichteinwanderer- oder Verlobtenvisum. Ich bin der Meinung, dass ich von den vorübergehenden Beschränkungen der Präsidentenproklamation 9996 ausgenommen bin. Wie sollte ich also vorgehen?

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie von den jüngsten Reisebeschränkungen ausgenommen sind, ist es ratsam, sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die jüngsten Änderungen der Beschränkungen zu informieren und sich über Ihre Reisepläne beraten zu lassen.

  • Wenn Sie sich für eine Reise entschieden haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
  • Wenn Sie sich bei ESTA registriert haben, versuchen Sie nicht, online für Ihren Flug einzuchecken.
  • Frühes Einchecken für Ihren Flug
  • Sie können aufgefordert werden, einen Nachweis zu erbringen, warum Sie von den Reisebeschränkungen ausgenommen sind. Bringen Sie alle relevanten Dokumente wie Green Card (Daueraufenthaltskarte), Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Viele Reisende bringen zur Untermauerung ihres Anspruchs auch eine Kopie der Proklamation des Präsidenten mit.
  • Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (CBP) werden Ihren Status überprüfen. Gegebenenfalls wird Ihr ESTA wieder in Kraft gesetzt, so dass Sie den Flug antreten können.

Die US-Botschaften sind nicht in der Lage, offizielle Dokumente auszustellen, die Ihre Befreiung von den Reisebeschränkungen belegen.

Das Ergebnis meines COVID-19-Tests ist negativ. Kann ich in die USA reisen?

Keine der Proklamationen des Präsidenten enthält Ausnahmen auf der Grundlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses.

Muss ich mich nach der Einreise in die USA selbst unter Quarantäne stellen, und wenn ja, für wie lange?

Während der Pandemie kann sich die Situation schnell ändern. Das US-Außenministerium empfiehlt daher, sich auf der CDC-Website über die neuesten Informationen zu den COVID-19-Quarantänemaßnahmen zu informieren.

Ist mein Einwanderungsvisum das Äquivalent zu einer Green Card, und erhalte ich damit den LPR-Status?

Sie können eine Green Card (Daueraufenthaltskarte) nur innerhalb der Vereinigten Staaten beantragen. Wenn Sie mit einem Einwanderungsvisum zu einem Einreisehafen der Vereinigten Staaten reisen und dort als LPR (Lawful Permanent Resident) zugelassen werden, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer Green Card.

Ihr Reisepass wird abgestempelt, damit Sie ins Ausland reisen können, während Sie auf Ihre Green Card warten. Wenn Sie ein Einwanderungsvisum haben, aber nicht mit diesem Visum in die USA eingereist sind, werden Sie nur als Inhaber eines Einwanderungsvisums und nicht als LPR betrachtet.

Wann wird es wieder sicher sein, in die Vereinigten Staaten zu reisen?

Es wurde noch nicht bekannt gegeben, wann das vorübergehende Einreiseverbot aufgehoben werden soll. In dieser unbeständigen Situation sollten sich Reisende mit einem ESTA über die neuesten Entwicklungen informieren, da die Vorschriften häufig geändert werden.

Was ist, wenn ich mich derzeit in den USA aufhalte und in ein Land reisen möchte, das auf der Liste des Einreiseverbots steht?

Für Reisen aus den USA in Länder, die auf der Liste des Einreiseverbots stehen, gibt es keine Einschränkungen, aber Reisende sollten sich nach ihrer Ankunft 14 Tage lang selbst unter Quarantäne stellen. Die Nichtbeachtung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Richtlinien für Coronaviren sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat unterschiedlich, aber als Minimum sollten die folgenden Punkte beachtet werden:

– Besuchen Sie keine gefährdeten Personen
– Halten Sie einen sozialen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
– Nicht die Hände schütteln oder umarmen
– Waschen Sie Ihre Hände häufig mit warmem Seifenwasser
– Versuchen Sie, Ihr Gesicht nicht zu berühren
– Verwenden Sie Papiertaschentücher und entsorgen Sie diese hygienisch
– Tragen Sie eine Maske, wenn eine soziale Distanzierung unmöglich ist

Wenn Ihr ESTA demnächst abläuft und Sie die USA nicht wie geplant verlassen können, z. B. weil Sie krank sind oder Ihr Flug gestrichen wurde, können Sie eine ESTA-Verlängerung um 30 Tage beantragen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an ein USCIS-Zentrum oder einen Grenzposten am Flughafen.