Die Fragen zur ESTA-Berechtigung

Category: ESTA-Antragsformular | 0
Fragen zur ESTA-Berechtigung

Die Fragen zur ESTA-Berechtigung entscheiden darüber, ob Sie eine genehmigte Genehmigung erhalten können. Die US-Einwanderungsbehörden sind insbesondere daran interessiert zu erfahren, ob Antragstellern jemals die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert wurde oder ob sie aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen wurden, ob Antragsteller jemals in den Vereinigten Staaten verhaftet wurden, ob der Antragsteller in irgendeinem Land vorbestraft ist, ob der Antragsteller in den letzten fünf Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten gereist ist, einschließlich in Länder in Afrika oder im Nahen Osten, und ob Antragsteller jemals in terroristische Aktivitäten verwickelt waren, und vieles mehr.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der neun Fragen zur ESTA-Berechtigung und wie Sie diese Fragen beim Ausfüllen Ihres ESTA-Antrags interpretieren können.

Anspruchsvoraussetzungen Frage 1 – Körperliche oder psychische Störungen

Leiden Sie an einer körperlichen oder geistigen Störung, sind Sie drogenabhängig oder haben Sie derzeit eine der folgenden Krankheiten (übertragbare Krankheiten werden gemäß Abschnitt 361(b) des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgeführt):

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Tuberkulose, ansteckend
  • Seuche
  • Pocken
  • Gelbfieber
  • Virale hämorrhagische Fieber, einschließlich Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo
  • Schwere akute Atemwegserkrankungen, die auf andere Personen übertragbar sind und wahrscheinlich zum Tod führen.

Die erste der Fragen zur ESTA-Berechtigung bezieht sich auf die körperlichen oder geistigen Störungen des Antragstellers. Sie müssen angeben, ob Sie an einer der aufgeführten hochgradig übertragbaren bakteriellen oder viralen Infektionen leiden. Dazu gehören Cholera, Diphtherie, Tuberkulose, Pest, Pocken und andere.

Sie müssen auch angeben, ob Sie an einer psychischen Störung leiden oder in der Vergangenheit eine psychische Störung hatten, die eine Gefahr für Sie selbst oder andere darstellte. Wenn Sie nicht mehr an einer psychischen Störung leiden, die Ihnen selbst, anderen oder deren Eigentum Schaden zufügen könnte, dann wird davon ausgegangen, dass Sie nicht mehr an einer psychischen Störung leiden, die Ihren ESTA-Antrag unzulässig machen würde.

Wenn Sie außerdem drogenabhängig sind, müssen Sie dies in dem Formular angeben, was dazu führen kann, dass Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten über das Programm für visumfreies Reisen gemäß § 212(a)(1)(A) des Immigration and Nationality Act und Abschnitt 8 U.S.C. § 1182(a)(1)(A) des Code of Federal Regulations.

Eignungsfrage 2 – Strafrechtliche Vorgeschichte

Wurden Sie jemals wegen einer Straftat verhaftet oder verurteilt, die zu einer schweren Sachbeschädigung oder einem schweren Schaden für eine andere Person oder eine Behörde geführt hat?

Als Nächstes müssen Sie die Frage nach der ESTA-Berechtigung beantworten, die sich auf strafrechtliche Verurteilungen bezieht. In der Frage wird ausdrücklich gefragt, ob Sie in irgendeinem Land wegen einer Straftat verurteilt wurden, einer Straftat angeklagt sind oder auf ein Gerichtsverfahren warten, auch wenn Sie nicht verurteilt wurden. Die US-Regierung möchte sicherstellen, dass keiner der Visumantragsteller eines Verbrechens beschuldigt oder verurteilt wurde. Wenn Sie also wegen einer Straftat verurteilt oder angeklagt wurden oder auf ein Gerichtsverfahren warten, haben Sie keinen Anspruch auf ein ESTA.

Anspruchsvoraussetzungen Frage 3 – Illegaler Drogenkonsum oder -besitz

Haben Sie jemals gegen ein Gesetz verstoßen, das den Besitz, den Konsum oder den Vertrieb von illegalen Drogen betrifft?

Die dritte Frage zur ESTA-Berechtigung bezieht sich auf illegalen Drogenbesitz, -vertrieb oder -konsum. Sie werden gebeten, anzugeben, ob Sie Drogen besessen, konsumiert oder verteilt haben, die in Ihrem Land illegal sind. Wenn ja, müssen Sie diese dritte Frage mit „Ja“ beantworten.

Förderfähigkeit Frage 4 – Destabilisierende Aktivitäten

Beabsichtigen Sie terroristische Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Völkermord oder haben Sie sich jemals an solchen Aktivitäten beteiligt?

In dieser Frage werden die Arten von Aktivitäten, die zu Instabilität oder Schaden für andere oder ein Land führen, klar benannt. Sie müssen Tätigkeiten offenlegen, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Terrorismus ist die Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Angst als Mittel, um Einfluss oder ein Ergebnis von einer Regierung, einer Person oder einer anderen Einrichtung zu erhalten.
  • Spionage ist das Ausspionieren einer Regierung, um illegal Informationen von Regierungen, Unternehmen, Einzelpersonen oder anderen Einrichtungen zu erhalten.
  • Sabotage ist die Beeinträchtigung der Aktivitäten von Einzelpersonen, Regierungen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen in der Hoffnung, den eigenen oder fremden Interessen zu dienen.
  • Völkermord ist die Tötung von Menschen, die einer bestimmten Rasse, Nationalität, Religion, politischen Partei oder einer anderen Personengruppe angehören.

Berechtigungsfrage 5 – Täuschende Vorgeschichte bei der Einreise in die USA.

Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder sich selbst oder andere falsch dargestellt, um ein Visum oder eine Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten oder anderen dabei zu helfen, ein solches zu erhalten?

Um in die Vereinigten Staaten einreisen zu können, müssen Sie Ihre frühere Betrugsgeschichte offenlegen. Dazu gehört, dass man nicht nur sich selbst, sondern auch anderen hilft. Dazu gehören falsche Angaben oder die Verwendung gefälschter Beweise im Rahmen eines Visum- oder ESTA-Antrags für Sie oder andere.

Förderfähigkeit Frage 6 – Beschäftigungsabsichten

Sind Sie derzeit auf der Suche nach einer Beschäftigung in den Vereinigten Staaten oder waren Sie zuvor ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung in den Vereinigten Staaten beschäftigt?

Wenn Sie ein ESTA beantragen, um eine Beschäftigung in den Vereinigten Staaten aufzunehmen, müssen Sie dies auf dem Formular angeben. Es gibt Fälle, in denen Personen ESTA genutzt haben, um an Bewerbungsgesprächen in den Vereinigten Staaten teilzunehmen. Die Antragsteller können jedoch an der Grenze zu den USA befragt werden. Je nach Ihrer Situation müssen Sie festlegen, wie die Frage genau zu beantworten ist. Wenn Sie mit „Ja“ antworten, wird Ihr ESTA wahrscheinlich verweigert. Wenn Sie befürchten, dass Ihnen ein ESTA verweigert wird, können Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber bitten, ein virtuelles Vorstellungsgespräch über Zoom oder eine andere Videoanwendung zu führen.

Frage 7 – Frühere Einreise- oder Visumsverweigerungen in die USA

Wurde Ihnen jemals ein US-Visum verweigert, das Sie mit Ihrem aktuellen oder einem früheren Reisepass beantragt hatten, oder wurde Ihnen jemals die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Einreise an einem US-Einreisehafen zurückgezogen?

Die siebte Frage zur ESTA-Berechtigung bezieht sich auf frühere Visumverweigerungen. Die US-Regierung möchte sicherstellen, dass Ihnen die Einreise in das Land nicht aus irgendeinem Grund verweigert wurde. Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Visum in der Vergangenheit abgelehnt wurde, müssen Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten. Sie müssen Angaben dazu machen, wann und wo die Verweigerung stattgefunden hat.

Förderfähigkeit Frage 8 – Overstayers

Haben Sie sich jemals länger in den Vereinigten Staaten aufgehalten als die Ihnen von der US-Regierung zugestandene Einreisezeit?

Wenn Sie schon einmal ein Visum oder ein ESTA überzogen haben, müssen Sie dies auf dem Antragsformular vermerken. Jedes Mal, wenn Sie ein US-Visum oder ESTA auch nur um einen Tag überzogen haben, sind Sie ein Overstayer. Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, ist es wahrscheinlich, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Zulässigkeit Frage 9 – Reiseverlauf

Sind Sie am oder nach dem 1. März 2011 in den Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen gereist oder haben sich dort aufgehalten?

Der Terrorist Travel Prevention Act von 2015 führte dazu, dass diese Frage in das ESTA-Antragsformular aufgenommen wurde. Wenn Sie in den Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen gereist sind, müssen Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten. Sie müssen auch das Land, die Daten und einen von zwölf Gründen für Ihre Reise angeben. Die Gründe dafür sind

  • Für eine Reise als Tourist (Urlaub) Für eine persönliche Reise oder einen Familienbesuch (einschließlich Notfälle).
  • Für kommerzielle/geschäftliche Zwecke: Ausübung offizieller Aufgaben als Vollzeitbeschäftigter der Regierung eines Landes, das am Programm für visumfreies Reisen teilnimmt.
  • Ableistung des Militärdienstes in den Streitkräften eines Landes, für das das Programm für visumfreies Reisen gilt.
  • Als Journalist tätig sein.
  • humanitäre Hilfe im Auftrag einer humanitären oder internationalen Nichtregierungsorganisation leisten.
  • Wahrnehmung offizieller Aufgaben im Namen einer internationalen Organisation oder einer regionalen (multilateralen oder zwischenstaatlichen) Organisation.
  • Wahrnehmung offizieller Aufgaben im Namen einer subnationalen Regierung oder Einrichtung eines VWP-Landes
  • Besuchen Sie eine akademische Einrichtung.
  • Teilnahme an einem professionellen Austausch oder einer Konferenz
  • Nehmen Sie an einem kulturellen Austauschprogramm teil.
  • Andere

An der US-Einreisegrenze werden Sie möglicherweise aufgefordert, die oben genannten Gründe nachzuweisen. Das Verschweigen einer solchen früheren Reise führt zur Ablehnung Ihres ESTA-Antrags.

Schlussfolgerung

Den Antragstellern wird empfohlen, bei der Beantwortung der Fragen zur ESTA-Berechtigung auf dem Antragsformular keine falschen Angaben zu machen. Aufgrund von Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen US-Regierungsstellen und internationalen Parteien sind der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) viele der Antworten auf die ESTA-Fragen im Formular bekannt. Ehrlichkeit ist also die beste Strategie für ESTA-Antragsteller. Wenn Sie über das VWP in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, finden Sie weitere Informationen zu den ESTA-Anforderungen.