Mögliche Reiseunterbrechungen in ganz Europa: Ein Leitfaden für Flugreisende

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Mögliche Reiseunterbrechungen in ganz Europa: Ein Leitfaden für Flugreisende
Mögliche Reiseunterbrechungen in ganz Europa: Ein Leitfaden für Flugreisende

Vor anstehenden Reisen müssen sich Reisende über mögliche Störungen informieren, insbesondere angesichts der jüngsten Streiks, die den Flugverkehr in Europa beeinträchtigen.

Die drohenden Streiks im Vereinigten Königreich, Italien, Frankreich und Deutschland könnten sich auf die Reisepläne auswirken.

Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass die Reisenden in diesen Zeiten vorbereitet und sensibilisiert sind.

Streiks der Border Force zu Ostern im Vereinigten Königreich.

Die Beschäftigten der Border Force im Vereinigten Königreich erwägen einen Streik wegen der Arbeitsbedingungen, der möglicherweise am 5. April beginnen soll.

Auch wenn das Ergebnis der Urabstimmung erst am 22. März feststeht, kann es rund um die Osterfeiertage zu Beeinträchtigungen im Reiseverkehr kommen.

Der Streik kann sich auch auf die Einreiseverfahren an den britischen Flughäfen auswirken und zu Verzögerungen für Reisende führen, einschließlich derjenigen, die unter das Visa Waiver Program fallen oder eine ESTA-Genehmigung benötigen.

Streik an Flughäfen und im öffentlichen Verkehr in Italien

Italien bereitet sich auf mehrere Streiks im Laufe dieses Monats vor, darunter auch auf dem Flughafen Verona Villafranca (VRN), wo am 22. März ein Streik der Fluglotsen erwartet wird.

Dies fällt zusammen mit einer geplanten Arbeitsniederlegung des Kabinenpersonals von Air Dolomiti und einem 24-stündigen Streik im öffentlichen Nahverkehr in Mailand.

Diese Streiks können den Flug- und Bodenverkehr in ganz Italien erheblich beeinträchtigen und sowohl inländische als auch internationale Reisende in Mitleidenschaft ziehen.

Streiks des Lufthansa-Kabinenpersonals

Am 13. März kam es bei der Lufthansa zu Streiks des Kabinenpersonals an den Flughäfen Frankfurt (FRA) und München (MUC).

Der Streik, der am frühen Morgen begann und bis zum späten Abend andauerte, führte zu erheblichen Störungen im Flugplan.

Der Streit dreht sich um Lohnerhöhungen und Abfindungsprämien und lässt weitere Störungen erwarten, falls keine Einigung erzielt wird.

Reisende, die in dieser Zeit mit Lufthansa fliegen, sollten den Flugstatus genau verfolgen und gegebenenfalls alternative Regelungen in Betracht ziehen.

Streikankündigung im französischen Verkehrswesen

In Frankreich haben die Beschäftigten des staatlichen Bus- und U-Bahn-Netzes der Ile-de-France ab dem 5. Februar eine siebenmonatige Streikfrist in Gang gesetzt.

Der Streik, der durch die Besorgnis über die Bezahlung ausgelöst wurde, könnte sich bis zu den Olympischen Spielen 2024 in Paris hinziehen, wenn keine Lösung gefunden wird.

Reisende sollten sich auf mögliche Störungen im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere in Paris, einstellen, die ihre Reise zu den großen Flughäfen beeinträchtigen könnten.

Auswirkungen für Reisende in die Vereinigten Staaten

Während sich die Reisenden auf ihre Reisen vorbereiten, wirken sich die Auswirkungen der Streiks in Europa über die Grenzen des Kontinents hinaus aus.

Die zu erwartenden Störungen in wichtigen europäischen Drehkreuzen wie Großbritannien, Italien, Frankreich und Deutschland können für Reisende im Transit durch diese Länder zu verschiedenen Problemen führen.

Dies kann Auswirkungen auf Reisende haben, die in die Vereinigten Staaten reisen, einschließlich derjenigen, die das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) nutzen.

Das ESTA ist ein automatisiertes System, das die Berechtigung von Besuchern zur Einreise in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen prüft.

Diese Störungen könnten zu verpassten Anschlüssen oder längeren Zwischenstopps führen, so dass die Reisenden gezwungen sind, ihre Reiseroute zu überdenken und nach alternativen Routen zu suchen, um ihr Ziel in den USA rechtzeitig zu erreichen.
Sie müssen unter Umständen Flüge umbuchen oder andere Transportmöglichkeiten suchen, um die genehmigte ESTA-Gültigkeitsdauer von in der Regel 90 Tagen oder weniger einzuhalten.