Warum fragt das ESTA nach meinen Daten in den sozialen Medien?

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ESTA-Informationen zu sozialen Medien

Auf welche Weise werden meine Social-Media-Daten, die über die neue Frage, die im Dezember 2016 in den ESTA-Antrag aufgenommen wurde, gesammelt wurden, vom CBP verwendet?

Die Daten aus den sozialen Medien werden vom CBP genutzt, um die Überprüfungsverfahren zu verbessern. Es kann auch verwendet werden, um mögliche Bedrohungen zu ermitteln, um ein förmliches Urteil in Fällen von VWP-Ausnahmegenehmigungen zu fällen, um die Gültigkeit und Legitimität von Reisen zu überprüfen und während des Überprüfungsverfahrens von ESTA-Anträgen.

Kann ich mich gegen die Angabe meiner Informationen über soziale Medien im ESTA-Formular entscheiden?

Wenn Sie sich für die Beantwortung dieser Fragen entscheiden und eine vorläufige Überprüfung durch das CBP ergibt, dass die Informationen möglicherweise bedenklich sind oder einer weiteren Überprüfung bedürfen, wird ein spezialisierter CBP-Beamter die öffentlich verfügbaren Daten auf einer oder allen dieser Social-Media-Plattformen prüfen. Dies geschieht in einer Weise, die die vom Antragsteller für die jeweilige Plattform gewählten Datenschutzeinstellungen sowie andere Tools und Daten berücksichtigt, die die CBP-Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben routinemäßig verwenden.

Wie würde das CBP meine Informationen aus den sozialen Medien verwenden?

So könnte das CBP beispielsweise Informationen aus den sozialen Medien nutzen, um die von einem Reisenden in seinem Antrag gemachten Angaben zu bestätigen oder zu untermauern. Dies wird die Erleichterung des rechtmäßigen Reisens durch die Einführung einer zusätzlichen Möglichkeit zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Beruf, Identität, früheren Reisen und ähnlichen Angelegenheiten verbessern.

Es könnte auch hilfreich sein, um mögliche Fälle von Betrug oder Täuschung aufzudecken. Daten aus den sozialen Medien könnten beispielsweise dazu beitragen, zwischen Personen zu unterscheiden, deren Daten ihre Reiseberechtigung belegen, und solchen, bei denen diese Daten Anlass zur Sorge geben.

Das DHS wird Identifikatoren aus sozialen Medien genauso behandeln wie alle anderen über ESTA erfassten Daten. Diese Verfahren wurden vom DHS in der jüngsten PIA (Privacy Impact Assessment) und SORN (System of Records Notice) dokumentiert, die beide auf der DHS-Website unter www.dhs.gov/privacy abgerufen werden können.

Welche neuen Datenelemente wurden im Dezember 2016 in die ESTA-Anwendung aufgenommen?

Das DHS hat die folgende (fakultative) Frage in das Formular I-94W und in das ESTA aufgenommen: „Bitte geben Sie Informationen zu Ihrer Online-Präsenz an – Anbieter/Plattform – Kennung für soziale Medien“.

Im überarbeiteten ESTA-Antragsformular ist diese Frage eindeutig als „optional“ gekennzeichnet. Sollte ein Antragsteller beschließen, dass er diese Informationen nicht bereitstellen möchte, oder sollte er einfach kein Konto in den sozialen Medien haben, kann er trotzdem einen ESTA-Antrag stellen, ohne dass daraus irgendwelche negativen Schlüsse oder Interpretationen gezogen werden.

Jeder ESTA-Antrag kann aus einer Vielzahl von Gründen abgelehnt werden, und es gibt keine Garantie, dass er mit oder ohne Informationen aus den sozialen Medien genehmigt wird.